
8. Januar
Meysam Lalidehdeghi
Unbekannt
- Alter
- 33
- Stadt
- Dehagh
- Datum
- 2026-01-09
- Alle Status
- Familienbericht
Zusammenfassung
Meysam und ich standen auf der anderen Straßenseite, fast direkt gegenüber dem Basidsch-Stützpunkt. Zwischen uns lagen etwa vier bis fünf Meter. Er stand fast genau vor mir, in der Nähe des Boulevards. Die Menschen stürmten auf den Eingang zu. Plötzlich wurde das Feuer eröffnet. Alle rannten davon. Meysam blieb stehen. Er bewegte sich nicht und floh nicht. Ich sah, dass er als Einziger noch dort stand, und im nächsten Augenblick war der Platz um ihn herum leer. Er sank auf die Knie und fiel dann mit dem Gesicht zu Boden. Ich rannte zu ihm, drehte ihn um und sah Blut an seiner Seite. Ich hob sein Hemd an und bemerkte, dass er stark blutete. Ich flüsterte ihm zu: „Meysam, mein Bruder, hab keine Angst. Ich bin bei dir. Atme ganz ruhig.“ Gemeinsam mit einigen anderen trugen wir ihn auf die andere Straßenseite. Jemand gab mir einen Schal, den ich fest um seine Wunde band. Dann rief jemand: „Bringt ihn her und legt ihn in dieses Auto!“ Wir brachten ihn in die Notaufnahme. Der Arzt untersuchte ihn und ordnete sofort seine Verlegung in das Goldis-Krankenhaus in Schahin Schahr an. Während der Fahrt im Krankenwagen drückte ich mit beiden Händen auf seine Wunden, massierte seine Beine und küsste ihn, um ihm beizustehen. Als ich seinen Arm sah, erkannte ich, dass die Kugel durch seinen rechten Unterarm eingedrungen, durch seine Seite verlaufen und auf der anderen Seite wieder ausgetreten war. Meysam starb noch in der Notaufnahme von Dehagh. Anschließend brachten wir seinen Leichnam ins Goldis-Krankenhaus. Nach Angaben der Behörden selbst hatten Geheimdienstkräfte gegen 4:30 Uhr morgens alle Leichname abtransportiert. Erst eine Woche später wurde uns Meysams Leichnam übergeben – unter strengen Auflagen: Sein Grab musste mindestens einen Kilometer von der Märtyrerabteilung des Friedhofs entfernt sein, an der Beisetzung durften nicht mehr als zwanzig Personen teilnehmen, andernfalls würden sie seinen Leichnam wieder mitnehmen. Eine Trauerfeier in einer Moschee oder eine öffentliche Zeremonie war nicht erlaubt. Wir durften nur zu Hause trauern. Man sagte uns, wenn wir uns an diese Bedingungen hielten, dürften wir am vierzigsten Tag eine Gedenkfeier abhalten. Andernfalls würde auch diese untersagt werden.
Gedenkerzahlung
Lebe immer so, dass dein Name weiterlebt, wenn dein Körper längst unter der Erde ruht.